Ein mutmaßlicher Serientäter, der im Linzer Stadtteil Urfahr 2017 eine Frau vergewaltigt, es bei zwei anderen versucht und eine weitere sexuell belästigt haben soll, ist am Montag im Landesgericht nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der 22-jährige Afghane bestritt die Übergriffe. Anhand von DNA-Spuren wurde er mit 99 Prozent Wahrscheinlichkeit als Täter überführt.

In der Nacht auf den 1. Oktober soll der Mann einer 30-jährigen Nachtschwärmerin, die ihr Handy verloren hatte und es auf dem Urfahraner Jahrmarktgelände suchte, Hilfe angeboten haben. Bei einer Holzhütte in einem Skaterpark fiel er dann laut Anklageschrift brutal über sie her. Er hielt ihr Mund und Nase zu, schlug ihren Kopf mehrmals auf den Asphalt, so dass das Opfer aus "Todesangst die Vergewaltigung über sich ergehen ließ", führte die Staatsanwältin aus.

Bei zwei weiteren jungen Frauen, die er mit Gewalt gefügig machen wollte, scheiterte der Angeklagte offenbar an deren Gegenwehr. Bereits wenige Tage nach der Vergewaltigung soll er eine Studentin nachts auf der Nibelungenbrücke belästigt und bis in deren Wohnung gefolgt sein. Dort fiel er über die 22-Jährige her, zog ihr Jeans und Slip teils herunter. Doch die Frau schlug heftig um sich, worauf der Angeklagte das Weite suchte, so die Staatsanwältin. In den frühen Morgenstunden des 1. November attackierte er dann eine 19-Jährige auf dem Heimweg. Auch die Schülerin konnte sich aus seiner Umklammerung befreien, kratzte ihn im Gesicht, so dass der Angreifer floh. Wenig später wurde der Verdächtige von der Polizei geschnappt.

DNA-Spuren unter den Fingernägeln der drei Frauen überführten den Angeklagten mit "99-prozentiger Wahrscheinlichkeit" als Täter, führte die Richterin aus. Doch dieser bestritt vor dem Schöffensenat die Vergewaltigung sowie die beiden Versuche und eine sexuelle Belästigung im Juni des Vorjahres. Da soll er eine 36-Jährige nachts im Stadtteil Dornach angesprochen und ihr an die Brust gegrapscht haben. Als sie schrie, rannte er unerkannt davon.

"Ich war das nicht"

"Ich war das nicht", "ich weiß nicht, wer die Frau ist", antwortete der Asylwerber, der inzwischen einen negativen Bescheid erhalten hat, auf die Fragen der Richterin zu den einzelnen Delikten. Lediglich beim Überfall auf die Schülerin gab er zu, diese zu kennen. Jedoch sieht er sich als Opfer. Die junge Frau habe ihn angegriffen und gekratzt, weil er ihr nachgegangen sei, nachdem sie ihn mit auffordernden Blicken angeschaut habe. Bei den ersten Einvernahmen hatte er noch gemeint, seine Verletzungen stammten von einem Ast.

Für die Staatsanwältin war offensichtlich, dass der Angeklagte dem Gericht "so viele Märchen erzählt hat". Auffallend sei, dass die Serie von sexuellen Übergriffen im Linzer Stadtteil Urfahr nach der Verhaftung des Mannes abgebrochen sei. Sie hält den Angeklagten für gefährlich, da er, wenn er nicht geschnappt worden wäre, wohl weiter Frauen sexuell attackiert hätte.

Der Pflichtverteidiger forderte hingegen einen Freispruch, nachdem sich sein Mandant für nicht schuldig im Sinne der Anklage bekenne, meinte er. Zum Abschluss der Verhandlung verlas der Angeklagte noch eine zweiseitige Stellungnahme, die er in der U-Haft verfasst hatte. Dabei versuchte er, u. a. das Vergewaltigungsopfer in einem rund 20-minütigen Abschlusswort als unglaubwürdig darzustellen. Das Urteil blieb mit acht Jahren aber nur zwei unter der Höchststrafe. Unter anderem wegen der "Brutalität" der Übergriffe sprach das Gericht die strenge Strafe aus.

Das Vergewaltigungsopfer sowie die Studentin und die sexuell Belästigte hatten sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen und bekamen ein Teilschmerzensgeld von 1.500 bzw. jeweils 500 Euro zuerkannt. Die Schülerin hat keine Ansprüche geltend gemacht. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Berufung angekündigt und die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hat.

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