Das Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstagnachmittag über den 16-jährigen Gymnasiasten die U-Haft verhängt, der am vergangenen Freitag im "Dittes-Hof" in Wien-Döbling ein siebenjähriges Mädchen erstochen haben soll. Als Haftgründe wurden Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf Anfrage der APA mit.

Der Bursch, gegen den von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes ermittelt wird, machte vor dem Haftrichter keine Angaben. Er wolle sich vor weiteren Aussagen mit seiner Rechtsvertreterin besprechen, meinte er. Die Verteidigung hat die Wiener Rechtsanwältin Liane Hirschbrich übernommen. Diese verzichtete auf Rechtsmittel gegen den U-Haft-Beschluss, der daher vorerst bis zum 1. Juni rechtswirksam ist.

Liane Hirschbrich tritt immer wieder in aufsehenerregenden Fällen als Verteidigerin auf: Sie verteidigte den "Kannibalen von Saalfelden", einen Russen, der eine Bekannte missbraucht, ermordet und dann Leichenteile gekostet haben soll. Auch den Grazer Amokfahrer Alen R. verteidigte Hirschbrich, die in Russland geboren wurde und daher keine Sprachbarrieren zu russischsprechenden Mandanten hat.

Suche nach Gutachter

Irritationen lösten justizintern namhafte psychiatrische Sachverständige aus, die bereitwillig Interviews zur möglichen psychischen Disposition des 16-Jährigen gaben, ohne den Akteninhalt und die Person des Tatverdächtigen zu kennen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat auf diese "Ferndiagnosen" insofern reagiert, als bewusst ein Experte zum Gutachter bestellt wurde, der sich zu dem Fall nicht öffentlich geäußert hat. Damit möchte die Anklagebehörde sicherstellen, dass der psychiatrische Sachverständige, der den Mordverdächtigen auf eine allfällige seelische Erkrankung untersuchen wird, unbefangen an seine Aufgabe herangeht.