Eine Neuauflage des Verfahrens gegen die beiden Flüchtlinge sei damit ausgeschlossen. "Für einen neuen Prozess hätte ein Urteils- oder Verfahrensfehler vorliegen müssen. Dies ist aber nicht der Fall", sagte Leopold Bien, Erster Staatsanwalt am Landesgericht St. Pölten, der Tageszeitung.

Der Prozess war unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden, das Urteil wurde mit zahlreichen Widersprüchen in den Einvernahmen des Mädchens begründet. Die 15-Jährige hatte angegeben, am 25. April 2017 auf dem Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters verfolgt und drei Mal vergewaltigt worden zu sein. Schließlich habe sie sich losreißen können und sei nach Hause geflüchtet. Im Krankenhaus waren u.a. Kratzspuren festgestellt worden, zudem waren Spermaspuren der aus Afghanistan und Somalia stammenden Angeklagten sichergestellt worden. Diese bestritten allerdings jede Gewaltanwendung und sprachen von "einvernehmlichen Sex". Gegen beide würden vom Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl ausgestellte Abschiebebescheide vorliegen.