Mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ist am Mittwoch ein Prozess am Landesgericht Korneuburg zu Ende gegangen. Der 19-Jährige, der seinen Vater im Streit erstochen hatte, wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Für die Dauer der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Anklage hatte auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang gelautet. Es habe am 4. August 2017 eine Notwehrsituation vorgelegen, sagte Richter Rainer Klebermaß. Der in Notwehr Befindliche müsse die in Art und Maß gelindeste Abwehr wählen, der 19-Jährige hätte das heftigste Mittel gewählt. Es seien zwei gelindere Mittel zur Verfügung gestanden - entweder die bloße Drohung mit dem Messer oder auf dem Sofa im Zimmer liegende Softguns, die er als eine Art Baseballschläger verwenden hätte können.

Der Richter sprach von einer Notwehrüberschreitung. Daher sei ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung zu fällen gewesen. Als Milderungsgründe verwies er auf die Unbescholtenheit des Angeklagten, den Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie die Tatbegehung unter Umständen, die einem Rechtfertigungsgrund nahekommen. Erschwerend waren die Tatbegehung an einem Angehörigen und unter Waffeneinsatz.

Der Beschuldigte habe sich das Messer als Schutz gegen seinen Vater zugelegt, verwies der Richter auf Aussagen des 19-Jährigen vor dem Prozess. Am 4. August vergangenen Jahres habe der Schüler gezielt dazu gegriffen. Der Vater sei cholerisch, aufbrausend und aggressiv gewesen, er habe vor allem psychischen Terror ausgeübt. Körperliche Übergriffe seien eher die Ausnahme und nicht so exzessiv gewesen, wie versucht worden sei, im Prozess darzustellen. Der Vater habe an jenem Sommertag einen höheren Grad an Aggression an den Tag gelegt, verwies der Richter auf Aussagen von Familienmitgliedern.