Ein Wiener Allgemeinmediziner, der 2016 mit der Ankündigung für Schlagzeilen gesorgt hatte, er wolle "keine Asylanten behandeln", musste sich am Mittwoch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Wiener Landesgericht verantworten. Inkriminiert sind Postings auf seinem Facebook-Account, die der Arzt zwischen Oktober 2015 und Jänner 2016 abgesetzt haben soll.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erfüllen die Eintragungen den Tatbestand des Paragrafen 3g Verbotsgesetz, weil der Arzt damit den Nationalsozialismus gut geheißen haben soll. Laut Anklage teilte er wiederholt Texte und Videos mit antisemitischen, rechtslastigen und neonazistischen Inhalten. Einzelne Punkte der ursprünglichen Anklageschrift werden nicht verhandelt, nachdem die Rechtsvertreter des Mediziners diese beim Wiener Oberlandesgericht (OLG) beeinsprucht hatten. Zwei Youtube-Videos wurden aus verfahrensrechtlichen Gründen gestrichen, womit eine Hitler-Rede und ein Lied der Band Sturmwehr nicht mehr verfahrensgegenständlich sind.

Urteil rasch gefallen

Mittwochnachmittag wurde der Arzt von einem Wiener Geschworenengericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren bedingter Haft verurteilt. Der 55-Jährige wurde in sieben von elf angeklagten Fakten schuldig gesprochen, darunter die Veröffentlichung einer Rede Adolf Hitlers und das Verbreiten eines Bildes einer Reichsmark mit Hakenkreuz auf Facebook.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der ehemalige Arzt muss zudem binnen 14 Tagen die Postings auf seinem Facebook-Account löschen. Mildernd wurde der bisher ordentliche Lebenswandel gewertet, erschwerend das Zusammentreffen von sieben Verbrechen.

Hausdurchsuchung

Der Arzt hatte nach Einleitung der strafrechtlichen Ermittlungen behauptet, er hätte mit den bedenklichen Postings nichts zu tun. Seine Anwälte deuteten an, er könnte Opfer einer Hacker-Attacke geworden sein. Im Zuge einer Hausdurchsuchung waren beim Angeklagten Computer, Laptops, externe Festplatten und andere Datenträger sicher gestellt worden. Eine Auswertung der Geräte förderte keine bedenklichen Daten zutage. Auf dem Handy des Arztes fanden sich zwar Fotos, deren Verbreitung dem Verbotsgesetz widersprechen würde - allerdings sollen diese Bilder nicht ident mit jenen sein, die auf dem Facebook-Account des Mannes veröffentlicht wurden.

Dem praktischen Arzt war nach fremdenfeindlichen Äußerungen von der Gebietskrankenkasse der Kassenvertrag gekündigt worden. Außerdem belegte ihn die Ärztekammer mit einem Berufsverbot und strich ihn von der Ärzteliste.