Sein Rechtsvertreter Mathias Burger (Kanzlei Boran) hatte die Journalistin wegen übler Nachrede geklagt, weil diese in einer TV-Sendung erklärt hatte: "Und mit jedem Satz lügt Doktor Loibner."

In der Sendung ging es um Verschwörungstheorien. Im Vorspann zu einer Diskussion, an der Federspiel teilnahm, wurden Aussagen Loibners eingespielt, der sinngemäß angab, die Vogel- und Schweinegrippe, Ebola und das Zika-Virus würden nicht existieren. Bei diesen Äußerungen hätte sich "jede Menge Zorn in mir angesammelt", räumte Federspiel im Grauen Haus ein.

"Verantwortungslose Desinformation"

"Fast jeder Satz, den er gesagt hat, war falsch. Er behauptet, Impfen ist schädlich. Herr Loibner verunsichert damit Eltern. Das ist verantwortungslose Desinformation", gab die Journalistin zu Protokoll. Sie habe "nicht die Person angegriffen", sondern mit der inkriminierten Äußerung die Aufmerksamkeit von "jungen Leuten, die vielleicht zuschauen" erreichen wollen, stellte sie klar. Loibners Thesen könnten nämlich dazu führen, "dass Krankheiten, die längst ausgerottet sind, wieder aufleben".

Der Rechtsbeistand des Impfgegners unterstellte Federspiel demgegenüber, eine "klare Pauschalverurteilung" betrieben zu haben. "Das war eine persönliche Beleidigung", meinte Burger. Federspiel hätte sich "total aggressiv" verhalten: "Es war ein klassischer Angriff gegen die Person."

"Krude Äußerungen"

Richter Thomas Spreitzer sprach die Medizinjournalistin am Ende allerdings frei. Grundsätzlich erfülle es zwar den Tatbestand der üblen Nachrede, wenn man jemanden coram publico als Lügner darstelle. Im gegenständlichen Fall hätte sich Federspiel aber ausschließlich auf Loibners medizinische Ansichten bezogen, die der Richter als "krude Äußerungen" bezeichnete: "Es ist allgemein bekannt, dass es diese Viren und Erkrankungen gibt. Das Gegenteil zu behaupten, ist falsch und größtenteils unwahr. Dazu braucht man kein Sachverständigengutachten." Federspiel hätte Loibner nicht pauschal verunglimpft, "sondern das auf seine medizinischen Ansichten gemünzt. In diesem Ausmaß ist der Vorwurf der Lüge wahr", stellte Spreitzer fest.

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Der Rechtsvertreter Loibners gab vorerst keine Erklärung ab.