In Vorarlberg ist ein Verdachtsfall auf Vogelgrippe bei Hausgeflügel aufgetreten. Die Untersuchungen laufen, Ergebnisse stellte Ulrich Herzog vom Gesundheitsministerium gegenüber der APA für Freitag in Aussicht. Rund um den Bodensee wird in Abstimmung mit Deutschland und der Schweiz eine einen Kilometer breite Schutzzone gelten, zudem wird Stallpflicht verordnet.

Stallpflicht für Geflügel

Die Bestimmungen über die Einrichtung der Schutzzone sowie die darin geltende Stallpflicht für Hausgeflügel treten am Freitag 0.00 Uhr in Kraft, sagte Herzog am Donnerstag im Gesundheitsministerium in Wien.

Seit Mittwochnachmittag steht fest, dass die gefährliche Variante der Vogelgrippe vom Typ H5N8 auch am österreichischen Bodenseeufer angelangt ist. Rund um den See waren in der jüngsten Vergangenheit 70 bis 80 tote Tiere entdeckt worden. Bei Wildvögeln ergaben Tests am Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen der AGES in Mödling den Nachweis des Aviären Influenzavirus (AI) des Subtyps H5N8 in der hochpathogenen Variante. Zuvor waren bereits aus Deutschland, Polen, Kroatien und Ungarn Vogelgrippe-Fälle gemeldet worden.