Wer der Polizei nach einer Anonymverfügung zu viel zahlt, wird bestraft. Diese Erfahrung musste ein Wiener machen, der in der Bundeshauptstadt mit 71 statt der erlaubten 50 Stundenkilometer geblitzt worden war. Laut einem Bericht der "Presse" bezahlte er mittels Onlinebanking die Strafe und wähnte die Sache als erledigt. Fehlanzeige. Da er statt der geforderten 56 Euro 57 Euro überwies, leitete die Behörde ein Strafverfahren gegen den Lenker ein und verhängte eine weitere Strafe über 70 Euro. Zu Recht, wie der Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

"Ziel verfehlt"

Es reicht also nicht, der Anonymverfügung fristgerecht und mit der korrekten Identifikationsnummer zu entsprechen. Man muss laut VwGH auch den richtigen Betrag überweisen (2013/02/0219): "Die Zahlung eines höheren Strafbetrages kann daher – ebenso wie die Zahlung eines niedereren Strafbetrages – nicht 'als fristgerechte Einzahlung des Strafbetrages' im Sinn des Verwaltungsstrafgesetzes gelten." Es geht um die Verwaltungsvereinfachung, die mit einer überhöhten Zahlung verfehlt werde.

Der Anwalt des Mannes, Alexander Neurauter, bedauert: Es sei offenbar nicht möglich, das – schon im 17. Jahrhundert bekannte – Vergleichszeichen „⩾“ in der EDV der Republik zu implementieren, sodass auch ein zu großer Betrag akzeptiert würde.