Ein erschütternder Fall von mutmaßlichem Kindesmissbrauch beschäftigt derzeit Kriminalpolizei und Justiz in Linz. Seit Mitte Dezember des Vorjahres befindet sich ein in Linz lebender Rumäne in Untersuchungshaft. Der 40-Jährige soll ein erst ein Jahr altes Kind schwer sexuell misshandelt und diese Taten sogar auf einem Video festgehalten haben.

Dieses Filmmaterial sowie Fotos soll der Mann dann auf Facebook veröffentlicht haben. Doch der US-Betreiber des sozialen Netzwerkes entdeckte die kinderpornografischen Daten, entfernte sie aus dem Internet und informierte das österreichische Bundeskriminalamt. „Wir haben das Material analysiert und rasch herausgefunden, dass es sich bei dem Verdächtigen auf dem Video und einigen Bildern offenbar um den 40-Jährigen handelt“, sagt ein Kriminalist den "Oberösterreichischen Nachrichten". „Wir haben dann Kontakt mit den Kollegen in Linz aufgenommen.“ Nachdem genügend Beweismaterial gesichert werden konnte, wurde der Rumäne festgenommen. Er gestand nach der Konfrontation mit den Ermittlungsergebnissen rasch.

Mindestens drei Opfer

Zwei Kinder, das einjährige Baby und ein siebenjähriges Mädchen, soll der Rumäne in seinem Heimatland missbraucht haben. Seine Opfer dürfte sich der Verdächtige im rumänischen Obdachlosen- und Prostitutionsmilieu gesucht haben. Obwohl sich der Tatort im Ausland befindet, sind die österreichischen Ermittlungsbehörden zuständig. „Dies, weil der Verdächtige seit April 2010 seinen ständigen Aufenthalt in Österreich hatte“, sagt dazu Philip Christl von der Staatsanwaltschaft Linz. Doch auch in Oberösterreich soll der Mann einschlägig tätig geworden sein: Er soll in seiner Wohnung in Linz Nacktaufnahmen von zumindest einem Mädchen im Kindergarten- bzw. Volksschulalter gemacht haben.

Strafe: Bis zu zehn Jahren Haft

„Der Verdacht geht in Richtung schwerer sexueller Missbrauch Unmündiger und pornografische Darstellungen Minderjähriger nach Paragraf 207a Strafgesetzbuch“, sagt Christl. Im Fall einer Verurteilung würden dem Mann daher bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen. Stellt sich aber noch heraus, dass die Opfer durch den Missbrauch schwer verletzt wurden, wäre sogar eine Höchststrafe von bis zu 15 Jahren möglich.

Der Verdächtige, der bisher keine Einträge im Vorstrafenregister hat sei zu den Vorwürfen im Wesentlichen geständig, sagt Christl. Bei dem Verdächtigen wurde bereits weiteres Material gefunden, das den Tatbestand des Paragrafen 207a erfüllen könnte.