Zu einer drastischen Freiheitsstrafe ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht ein 44-jähriger Mann verurteilt worden, der in der Nacht auf den 26. Juli 2014 eine 37 Jahre alte Frau mehrfach vergewaltigt und mittels Schlägen und Tritten schwer verletzt hatte. Ein Schöffensenat verhängte über den Angeklagten zehn Jahre Haft.

Der vorsitzende Richter Andreas Böhm sprach in der Urteilsbegründung von einem "Gewaltexzess". Dem Angeklagten wäre es darum gegangen, die Frau zu demütigen: "Weniger Strafe wäre eine Verhöhnung des Opfers und würde auch die Öffentlichkeit nicht verstehen."

Provokanter Auftritt

Der Angeklagte hatte zu Beginn darum ersucht, die Justizwache möge ihm die Handfesseln nicht abnehmen. Dann weigerte er sich Fragen zu beantworten. Er sprach während der Verhandlung kein Wort und ließ sich nur zu Kopfnicken bzw. Kopfschütteln herab. Den weiteren Verlauf des Verfahrens ließ er in teils provokant lässigen Posen wortlos über sich ergehen. Nur als eine DVD mit der Aussage der 37-Jährigen abgespielt wurde, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden war und dabei im Detail das Erlebte schilderte, rief er kurz "Hure!"

Erst nach der Urteilsverkündung meldete sich der Mann zu Wort: "Was die Strafe betrifft, können Sie mir zusätzlich fünf Jahre geben." Er werde allerdings der Frau nicht die 8.000 Euro überweisen, die der Senat dieser für die erlittenen physischen und psychischen Schmerzen zugebilligt hatte. Ihr stehe das Geld nicht zu, meinte der 44-Jährige. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Die 37-Jährige hatte den Mann aufgenommen und bei sich wohnen lassen, als dieser Anfang Juli aus einer mehrmonatigen Haftstrafe entlassen wurde. Die beiden kannten sich schon länger und waren miteinander befreundet. Die Frau hatte ihn auch mehrfach im Gefängnis besucht und sich während seiner Inhaftierung um seine Habseligkeiten gekümmert.

Streit eskalierte

Der 44-Jährige behauptete, nach seiner Entlassung hätten einige Gegenstände aus seinem Besitz gefehlt. Er unterstellte der Kellnerin, diese habe die Sachen - Geschirr und Bekleidung - verkauft. Aus diesem Grund kam es schließlich zu einem Streit, der eskalierte, als die Frau die Anschuldigungen beharrlich zurückwies: Der kräftige, ihr körperlich deutlich überlegene 44-Jährige zwang sie zunächst, sich auszuziehen. Dann schlug er laut Anklage auf sie ein, drohte ihr, mit einem Skalpell das Gesicht zu zerschneiden, und verging sich in einem Zeitraum von mehreren Stunden mehrfach an ihr. Als es der Kellnerin gelang, in einem unbeobachteten Moment auf die Toilette zu flüchten und sich einzuschließen, schlug ihr Peiniger mit der Faust die Glastür ein, schleifte sie an den Haaren zurück ins Wohnzimmer und setzte seine Tortur fort. Erst in den Morgenstunden ließ er von ihr ab.

Die schwer misshandelte Frau begab sich ins AKH, wo unter anderem ein Jochbeinbruch und eine doppelte Fraktur des Oberkiefers festgestellt wurden. Unmittelbar nach seiner Festnahme erklärte der 44-Jährige, es sei zu einvernehmlichem "Sex wie immer" gekommen. Die Frau habe "freiwillig und gerne mitgemacht". Sie sei eine Nymphomanin. Er habe sie zwar geschlagen, "aber die Schläge waren nicht so hart, dass es zu Brüchen gekommen ist".