Eher überfallsartig hat die Bundesregierung eine Verfassungsnovelle präsentiert, wonach Richter des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zukünftig eine abweichende Meinung zu einer Entscheidung verfassen dürfen. Damit soll eine jahrzehntelange Diskussion entschieden werden, in der seit Langem zahlreiche Argumente für und wider ausgetauscht werden.