Überraschend war es schon: Erst hatte die EU-Kommission für die Pläne einer deutschen Pkw-Autobahnmaut grünes Licht gegeben, dann auch noch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, dessen Empfehlungen die Richter in den meisten Fällen folgen. Doch in diesem Fall erkannten sie anders: Es ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar, dass ein Land eine Maut einführt, die alle anderen zu zahlen haben, nur die eigenen Bürger nicht.