Die Debatte am Tag der Urteilsverkündung verlief verräterisch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte einem Österreicher ohne Bekenntnis Recht gegeben. Der hatte sich diskriminiert gefühlt, weil Evangelische Christen, die am Karfreitag arbeiten, dafür einen Feiertagsaufschlag kassieren, er aber nicht.
Thomas Götz