Ein in Wien zur Ausweiskontrolle zitierter Mann soll für amtshandelnde Polizisten ein "Was willst, Oida!" griffbereit gehabt haben. Anstandsverletzung, Anzeige, 100 Euro Strafe. Überzogen?

Das im Alltäglichen vor allem (aber nicht nur) von der jungen Generation als verbale Fugenmasse herumgeworfene Wort dürfte sich als Anrede für die Exekutive eher nicht durchsetzen. Er habe den Begriff wie „der Mundl“ verwendet, erklärt sich der 22-Jährige. "Menschen mit 'Oida' anzureden entspricht (auch in Wien) nicht dem guten Ton. Jedes Kind lernt bereits in der Volksschule, wie man mit der Polizei zu sprechen hat", pariert die Polizei.