Österreich leistet sich ein Sozialversicherungssystem, das die Patienten nicht mehr verstehen können. Ein und dieselbe Leistung in der Steiermark wird von einer Versicherung (PVA) für Berufstätige bezahlt – und von der anderen (GKK) für Pensionisten nicht. Dass diese spezielle ambulante Herz-Reha von anderen Bundesländer-Gebietskrankenkassen sehr wohl für Pensionisten übernommen wird, ist schon gar nicht mehr nachzuvollziehen. Die von vielen Sozialversicherungsträgern beschworene Leistungsharmonisierung im Land scheint nur ein Schlagwort zu sein.
Die Diskussion über die spezielle Herz-Reha wird wieder in einer Pattstellung zwischen Patientenvertretern, Ärzten und Kassen enden. Weil es keine höhere Instanz gibt, die Entscheidungsgrundlagen objektiv hinterfragt, wenn Therapien nicht mehr bezahlt werden. Ohne diesen Schritt ist das System aber nicht reformierbar. Und der Patient bleibt nur ein Spielball im System.