Eine junge Frau wird aufs Übelste sexistisch geschmäht, macht die ekelhaften Texte öffentlich und wird dafür verurteilt. Üble Nachrede. Der Kläger bestreitet, die Texte, die zweifelsfrei von seinem Facebook-Account abgeschickt wurden, selbst verfasst zu haben, und kommt damit in erster Instanz durch. Die Beklagte konnte das Gegenteil nicht beweisen.