Mitten in der Pandemie hat der VfGH per Bescheid am 11. 12. 2020 das Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben und dem Gesetzgeber nur ein Jahr zur Neuregelung gegeben. Der nun vorliegende Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz zeigt ernsthaftes Bemühen, den Dammbruch auf Ausnahmefälle zu beschränken und Missbrauch zu vermeiden. Besonders ist anzuerkennen, dass Ärztinnen und Ärzte beim Sterbevorgang nur beratend involviert sind, den Sterbevorgang aber nicht induzieren. Damit bleibt der Hippokratische Eid gewahrt. Der gleichzeitige Beschluss des Ausbaus von Hospiz- und Palliativmedizin ist höchst begrüßenswert.