Natürlich wird Niederösterreichs Landeshauptfrau trotz der gestern bekannt gewordenen Anklage gegen ihren FP-Asyl-Landesrat nicht seinen Rücktritt fordern. Wie könnte sie. Selbst wenn der Fall nicht vergleichbar ist mit den Ermittlungen gegen ihren Parteifreund Kanzler Sebastian Kurz. Dem einen wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil er minderjährige Fremde in einer Unterkunft hinter Stacheldrahtzaun unterbringen ließ. Die elementaren Wohnbedürfnisse sollen „gesetzwidrig in nur menschenunwürdiger Weise gedeckt worden sein“, lautet die Begründung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der andere könnte wiederum im Fall eines Strafantrages wegen möglicher Falschaussage vor dem U-Ausschuss vor Gericht stehen. Und beide könnten als Unbescholtene das Gericht verlassen. Oder auch nicht. Aber lange bevor Waldhäusl, Kurz, vielleicht auch Landeshauptmann Doskozil vor Gericht stehen, ist ohnehin bereits das Urteil gefällt.