Die Meinungsfreiheit ist in Österreich ein per Verfassung verbrieftes Recht. Nachzulesen in Artikel zehn der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das freie Äußern seiner Meinung gehört zu den wichtigsten Eckpunkten einer funktionierenden Demokratie und schützt ihre Bürger vor staatlicher Unterdrückung.