Nicht dass die stolze Feierstimmung getrübt werden soll. Wenn das Bundesverfassungsgesetz, welches das Parlament am 1. Oktober 1920, also auf den Tag genau vor 100 Jahren, beschlossen hat, gerne über den grünen Klee gelobt wird, dann durchaus mit Fug und Recht. Auch wenn es sich um die erneuerte Fassung des Jahres 1929 handelt. Immerhin funktionierte dieses fein ziselierte Betriebssystem des Staates wenigstens in der Zweiten Republik bisher einigermaßen klaglos. Wann immer kritische Situationen auftauchten, wie zuletzt 2019, diente die Verfassung als verlässliche Handlungsanleitung mit klarer Rollenaufteilung, um den sicheren Boden nicht zu verlieren.