Die vermeintliche Spesenaffäre des früheren FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache beschäftigt die Republik nun schon nahezu ein Jahr. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft klassifizierte das Verfahren auch in dieser Angelegenheit als Verschlussakt. Was eigentlich widersinnig ist, aber von einer Verordnung des Justizministers aus dem Jahr 2015 gedeckt wird. Darin heißt es, ein Ermittlungsakt ist als Verschlussakt einzustufen, wenn besondere Geheimhaltungsgründe bestehen.