
Das Grundgesetz für sämtliche folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschloss der Nationalrat vergangenen März. In einem Eilverfahren. Das Um-sich-Greifen des Virus trieb die Volksvertreter zur Eile an. Ohne langwieriges Prozedere verabschiedete das Parlament das Covid-19-Maßnahmengesetz. Es reichte nicht als Grundlage für Verordnungen, die das öffentliche Leben in den kommenden Wochen einschränkten, wie der Verfassungsgerichtshof kürzlich feststellte.
05.08.2020 um 09:45 Uhr
Die Österreicher sind durch die Covid-19-Maßnahmen vor dem Massensterben gerettet worden.
Allerdings wird bald jeder jemanden kennen, der durch diese Maßnahmen seinen Job verloren hat bzw. gravierende, finanzielle Einbußen hinnehmen muss.