Die Geschwister John und Jenny Jürgens sind in Zukunft gemeinsam mit der Udo Jürgens Master AG zuständig für die Herausgabe neuer Alben. Dies hat das Bundesgericht in der Schweiz entschieden und damit einen seit 2017 dauernden Rechtsstreit beendet.

Das Bundesgericht bestätigt in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Zürcher Handelsgerichts. Die Udo Jürgens Master AG (UJM) hatte gegen die beiden Kinder des 2014 verstorbenen Musikers geklagt. Aktionäre der UJM sind die beiden Geschwister und der langjährige Manager des Musikers, der zwei Aktien mehr als John und Jenny Jürgens besitzt.

Die UJM klagte, dass die Rechte für die Veröffentlichung und Verwendung von Udo Jürgens Evergreens ebenso der Gesellschaft gehörten, wie die Masterbänder mit den Aufnahmen der unzähligen Titel. Beides ist notwendig, um beispielsweise über die Auflage neuer Alben bestimmen zu können.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der UJM gegen das Urteil des Handelsgerichts abgewiesen. Es verneint, dass die Rechte für die Veröffentlichung auf die UJM übergegangen seien. Damit braucht es in Zukunft das Einverständnis der Geschwister und der Gesellschaft, um Platten herausgeben zu können.