Gegen den deutschen Regisseur Dieter Wedel (81) wird Anklage wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben - das kündigte die Staatsanwaltschaft München an. Wedel selbst bestreitet die Vorwürfe, sein Anwalt wollte sich nicht zur Anklageerhebung äußern. Danach sagte jedoch eine Mitarbeiterin seiner Münchner Kanzlei: "Kein Kommentar."

Der Vorwurf reicht in den Sommer 1996 zurück: Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, dass Wedel ("Der große Bellheim") sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen haben soll. Tempel war damals 27 Jahre alt und habe für eine Rolle vorsprechen wollen.

Die 20-seitige Anklage-Schrift führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft München mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an. Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.

Beschuldigungen von mehreren Schauspielerinnen

Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im "Zeit-Magazin"", sie in den 90er-Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen.

Wedel, der mit TV-Mehrteilern wie "Der König von St. Pauli" zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er der "Bild"-Zeitung: "Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft."

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Wedel im Jänner als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich lange hingezogen - vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten.

Ende Jänner wies die Generalstaatsanwaltschaft München eine Fachaufsichtsbeschwerde von Tempels Anwalt Stevens über die lange Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I ab. "Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden", sagte ein Sprecher damals. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.