Die Anklage ist fertig, nun ist auch der Termin fixiert: Am 23. März findet in Wels die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren gegen Ernst August Hannover (66) statt. Dem deutschen Prinzen, der im oberösterreichischen Almtal einen Wohnsitz hat, werden mehrere Straftaten zur Last gelegt, die er in einem Zustand voller Berauschung begangen haben soll. Unter anderem soll er laut Medienberichten sein Haushälterpaar und Polizisten angegriffen haben.

In einer aktuellen Medienmitteilung des Landesgerichts Wels ist davon die Rede, der Prinz habe sich „durch den Genuss von Alkohol und Benzodiazepinen in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt“ und in diesem Zustand „Handlungen begangen, die ihm außer diesem Zustand als Verbrechen bzw. Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zugerechnet würden.“ Dafür drohen „im Falle einer anklagekonformen Verurteilung“ bis zu drei Jahre Gefängnis. Laut einem Gutachten war Ernst August zur Tatzeit unzurechnungsfähig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Laut der Illustrierten „Bunte“ soll der Prinz, der mit der monegassischen Prinzessin Caroline (63) verheiratet ist, in Interviews davon gesprochen haben, dass er aufgrund regelmäßigen Alkoholkonsums unter Problemen mit der Bauchspeicheldrüse leide.