Nach der Verurteilung der früheren "Um Himmels Willen"-Schauspielerin Antje Mönning wegen einer exhibitionistischen Einlage auf einem Parkplatz soll sich eine höhere Instanz noch einmal mit dem Fall befassen. Mönnings Verteidiger Alexander Stevens sagte, dass er Revision eingelegt habe.

Das Amtsgericht Kaufbeuren hatte die 40 Jahre alte Schauspielerin Anfang Dezember wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Mönning hatte mit durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche auf dem Parkplatz im Allgäu vor drei Männern eine Art Tänzchen gezeigt und dabei den Rock gehoben. Unter den drei Männern waren zwei Zivilpolizisten. Die TV-Nonne hatte ihre Nacktshow nicht bestritten, diese aber als eine Kunstaktion bezeichnet.