Für die Einreise nach Slowenien gilt die 3-G-Regel, am 16. August wird sie aber auch auf den Transit erweitert. Damit betrifft sie auch Urlauber, die nur auf der Durchreise sind - sowohl auf dem Hinweg in den Süden, als auch auf dem Rückweg.

Ein Beispiel: Karla (28) ist teilgeimpft und möchte Freitagmittag über Slowenien nach Kroatien einreisen und Sonntag am späten Abend zurückfahren. Für die Einreise kann sie ein Antigen-Testzertifikat mit europäischer Gültigkeit an der Grenze vorweisen. Dies ist allerdings nur 48 Stunden gültig. Sie muss nun entweder Sonntagmittag, vor Ablauf ihres Zertifikates zurückreisen, oder sie lässt sich in Kroatien testen. 

Für alle, die für den Rückreisetransit über Slowenien einen Test brauchen, haben wir hier eine Übersicht über kroatische Teststationen, in denen sich auch Touris testen lassen können:

© Kroatischer Tourismusverband

Auch einige Hotels bieten teils sogar gratis Testmöglichkeiten an. Im Zweifel fragen Sie am besten bei Ihrem Hotelbetreiber nach der nächsten Testmöglichkeit. (Stand 13.07)

Achtung beim Grenzübertritt auf Landstraßen