
Im heurigen Coronawinter setzen viele Skigebiete auf den Verkauf von Liftkarten im Internet, um Schlangen an den Kassen zu vermeiden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben manche Liftbetreiber das 14-tägige Rücktrittsrecht aber eingeschränkt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht gegen die AGB-Klauseln vor, berichtete die "Wiener Zeitung" am Freitag.
Der VKI hat demnach bereits mehrere Skigebiete, unter anderem den Verbund Ski amade und die Schmittenhöhe in Zell am Seen in Salzburg abgemahnt. Diese hätten gegenüber Kunden behauptet, dass es generell kein Recht auf Rückerstattung gebe.
-
Pistencheck in der SteiermarkMit Segen von ganz oben auf der Mariazeller Bürgeralpe
-
Pistencheck in der SteiermarkWorauf man heuer in Hohentauern abfährt
-
Pistencheck in KärntenWas den Skiwinter auf der Hochrindl ausmacht
-
Pistencheck in der SteiermarkWie sich das Skifahren im Lachtal heuer anfühlt
Die rechtliche Beurteilung zum Rücktritt von einer Dienstleistung wie einer Liftbeförderung gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ist nicht eindeutig - zu Skigebieten fehlt es an Rechtsprechung, also an Gerichtsurteilen. "In einem Jahr werden wir sie sicher haben", sagte VKI-Juristin Beate Gelbmann zur Zeitung.
Darüber hinaus gibt es laut VKI derzeit viele Beschwerden über den Umgang der Skigebiete mit dem Rücktrittsrecht im ersten Lockdown vergangenen März, konkret etwa um die anteilige Rückerstattung bei Saisonkarten. "Wir kommen teilweise gar nicht nach", sagte Gelbmann. Die Skilifte in Österreich waren damals - im Gegensatz zum aktuellen Lockdown - geschlossen worden.
-
Experten antwortenReiserecht & Corona: Welche Stornobedigungen gewähren Reisebüros jetzt?
-
Streng geheim in ÖsterreichWo man mit dem Fahrrad gegen das Vergessen strampelt
-
Pistencheck in der SteiermarkZum Finale des Winters auf die Hohe Veitsch und das Niederalpl
-
Herbert Raffalts TourentippSonne tanken auf der Planneralm
-
LignanoGrünes Paradies
Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr ist das Erstellen von Kommentaren nicht möglich.
Danke für Ihr Verständnis.