Von den schwer vorhersehbaren Kursschwankungen des britischen Pfund einmal abgesehen, ändert sich beim Reisen nach Großbritannien nach dem Brexit am 31. Jänner wenig. Großbritannien muss in der - zumindest bis Jahresende laufenden - Übergangsfrist alle Bestimmungen weiter anwenden. Die späteren Regelungen sind abhängig von der Ausgestaltung des künftigen Handels- und Partnerschaftsabkommens.

Notwenige Reisedokumente

Ein gültiger Pass ist bei Reisen ins Vereinigte Königreich mitzuführen. Als Reisedokument akzeptiert wird auch ein gültiger Personalausweis, obwohl Großbritannien bereits als EU-Mitglied nicht zum grenzkontrollfreien Schengenraum gehörte. An diesen Einreisebestimmungen ändert sich in der Übergangsphase nichts.

EU-Bürger benötigen kein Visum für die Einreise ins Vereinigte Königreich, sie hätten selbst im Fall eines Brexit ohne Austrittsabkommen keines gebraucht. Auch die EU hat Großbritannien bereits in die Liste jener Länder aufgenommen, deren Bürger kein Visum brauchen. Die Bedingungen könnten sich jedoch mit dem zukünftigen Einreisesystem ab 1. Jänner 2021 ändern. Das Bundeskanzleramt empfiehlt daher auf seiner Brexit-Informationsseite "bei geplanten Reisen in jedem Fall rechtzeitig mit der britischen Botschaft in Wien Kontakt aufzunehmen".

Für britische Reisende nach Österreich - genauer gesagt, für ihre Verwandten aus einem anderen Drittland außerhalb der EU - hätten sich Änderungen zunächst nur im Fall eines ungeregelten britischen EU-Austritts ergeben. Dann hätten nämlich Nicht-EU-Bürger nicht mehr als Familienangehörige ohne Visum zu touristischen, geschäftlichen oder Besuchszwecken nach Österreich einreisen dürfen. Da es aber ein Austrittsabkommen gibt, gilt auch diesbezüglich das bisherige EU-Recht weiter.

Tiere können wie bisher mit einem EU-Heimtierausweis nach Großbritannien mitgenommen werden. "Es muss abgewartet werden, bis das Vereinigte Königreich die spezifischen Bedingungen vorlegt", heißt es auf der Website des Bundeskanzleramts. Diese Empfehlung galt insbesondere für einen Brexit ohne EU-Abkommen.

Wer mit dem Auto aus Österreich nach Großbritannien reist, braucht bis auf weiteres auch nach dem Brexit keinen internationalen Führerschein. Der Führerschein aus dem eigenen EU-Land ist ausreichend. Die Grüne Karte ist als Versicherungsnachweis mitzuführen. Das Bundeskanzleramt empfiehlt, vor der Abreise bei der Versicherung zu überprüfen, ob das Gebiet des Vereinigten Königreichs von der Kfz-Versicherung auch abgedeckt ist.

Bei Flugverbindungen sollte es "bis auf Weiteres zu keinen Unterbrechungen" kommen, dies hätten die EU und Großbritannien auch für einen Brexit ohne Austrittsabkommen so vorgesehen. Großbritannien habe auch versichert, alle Fluggastrechte - etwa bei Verspätung oder Absage eines Fluges - weiter zu gewährleisten, betont das Bundeskanzleramt.

Auch Schülerreiselisten können unverändert bis zum 31. Dezember weiter als Sichtvermerk- und Reisedokumentersatz weiter verwendet werden. Das Bundeskanzleramt empfiehlt dennoch in einem solchen Fall die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der britischen Botschaft.

Roaming-Gebühren

Nach der Übergangsfrist können wieder Roaming-Gebühren auf beiden Seiten für Reisende aus der EU nach Großbritannien und umgekehrt anfallen. Nachdem bestehendes EU-Recht im Übergangszeitraum weiter gilt, bleibt aber Großbritannien bis Jahresende an die Abschaffung der Roaming-Gebühren gebunden. Sowohl A1 wie auch Magenta, "3" und H.O.T. betonten auf APA-Anfrage, dass keine Änderungen anstehen würden. Wie es aber beim endgültigen Ausstieg der Briten aussieht, sei derzeit noch offen.

In der EU sind die Mobilfunkanbieter verpflichtet, ihre Kunden beim Grenzübertritt über Roaming-Kosten zu informieren. Später empfiehlt sich, vor einer Reise nach Großbritannien beim eigenen Mobilfunkbetreiber bezüglich der zu erwartenden Kosten für Anrufe, SMS und mobile Daten nachzufragen.

Wie die Mobilität insgesamt - Aufenthaltsrecht, Freizügigkeit, Familiennachzug, Reiserecht - in dem künftigen Abkommen geregelt sein wird, ist eine der Hauptfragen für die Zeit nach Ablauf der Übergangsfrist. Großbritannien will eine Regelung, die auf die ganze EU anwendbar ist. Kommt diese nicht zustande, gelten in jedem EU-Land unterschiedliche nationale Bestimmungen. Die Übergangsfrist läuft bis Jahresende und könnte bis 2022 verlängert werden, allerdings hat der britische Premier Boris Johnson eine Verlängerung bisher ausgeschlossen.

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