Morgen tritt nach langem Ringen das umfassende generelle Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Das bedeutet, dass es sich in einräumigen Raucherlokalen und auch in Betrieben, die einen abgetrennten Bereich wie eine Zigarrenlounge eingerichtet haben, der blaue Dunst nicht mehr aufsteigen darf.

Das Verbot erstreckt sich also auf Räume, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder
eingenommen werden sowie allen Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche und sonstige Räume öffentlicher Orte wie etwa die Rezeption oder das Hotelzimmer.

Ausnahmen von der Regel

Das bedeutet: Auf Freiflächen wie Terrassen oder Gastgärten darf weiterhin gepofelt werden. Und in den als Raucherlounge eingerichteten Nebenraum eines Hotels: Wesentlich ist dabei nur, dass der Tabakrauch nicht in Räume mit Rauchverbot dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Auch dürfen in diesem Raucherraum keine Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden. Das bedeutet, dass der Gast dorthin auch kein Getränk mitnehmen darf.