Wer für sich und seine Lieben Souvenirs aus den Ferien mitbringen möchte, hat meist eine riesige Auswahl in Geschäften oder auf Märkten in der jeweiligen Urlaubsdestination. Allerdings gibt es einige Mitbringsel, die einem die Freude bereits bei der Ausreise, aber auch bei der Einreise nach Österreich vergällen können. Eine Erfahrung, die eine Familie aus Kärnten derzeit machen muss, die scheinbar wertlose Scherben aus dem Urlaub mitbrachten – die sich allerdings als Bruchstücke antiker Amphoren herausstellten. Die ganze Geschichte lesen Sie hier.

Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten als Urlaubsmitbringsel ist Vorsicht geboten: "Die Ausfuhr von Antiquitäten ist z. B. in Griechenland, der Türkei oder auch in Tschechien nur mit Genehmigung des örtlichen Kulturministeriums erlaubt", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel.

"In Griechenland gilt das übrigens auch für selbst gesammelte Steine bei archäologischen Stätten." Ist man sich nicht sicher, ob es sich um eine Antiquität handelt oder eine Nachahmung, lautet der Tipp der Expertin: "Im Zweifelsfall nimmt man vom Kauf lieber Abstand."

Muscheln, Steine und Sand liegen lassen

Als Erinnerung an den Strandurlaub nehmen Urlauber gerne Muscheln, Steine oder Sand mit nach Hause. Aber auch das kann ein sehr teures Mitbringsel werden: "Achtung bei Strandfunden – unter Muscheln und Schnecken können geschützte Arten sein." Für diese gilt etwa in Kroatien ein Ausfuhrverbot – zudem braucht man eine Ausfuhrgenehmigung für unverarbeitete Trüffel. Auch in Italien ist es untersagt, Sand und Muscheln mitzunehmen. Besonders streng geht man dagegen auf Sardinien vor.

Viele Souvenirs verletzen Artenschutzabkommen

"Wer Produkte aus Tier- und Pflanzenarten kauft, die vom Aussterben bedroht sind, macht sich strafbar. Ein illegales Einführen in die EU kann Strafen bis zu 40.000 Euro und Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren zur Folge haben", sagt Redel.

Beliebte Souvenirs, für die man eine Bewilligung benötigt, sind u. a. Schmuck aus verschiedenen Korallenarten, Produkte aus Reptilienhaut wie Gürtel oder Handtaschen, Schlüsselanhänger mit eingegossenen Seepferdchen sowie Objekte aus Wildvogel-Federn.

Grundsätzlich als Souvenir verboten sind beispielsweise Musikinstrumente aus Schildkrötenpanzer sowie Schnitzereien aus Zähnen bzw. Hörnern von Elefant, Nashorn und Walknochen. Die Finger lassen sollte man auch von Produkten aus Wildkatzenfell und Taschen mit Leoparden- und Tigerfell. Generell gilt: Von solchen "Mitbringseln" sollte man alleine im Sinne des Artenschutzes immer die Finger lassen.

Zollfreigrenzen beachten

Unbedenkliche Souvenirs sind zum Beispiel Handwerk aus Draht und Blech, Flechtarbeiten wie Körbe und Tischsets, Schmuck aus Glas und Steinen, Töpferwaren und Steinskulpturen. "Doch auch die Einfuhr erlaubter Mitbringsel kann teuer werden – nämlich dann, wenn die Zollfreigrenze überschritten wird", warnt Redel. "Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 430 Euro bei Flugreisenden bzw. maximal 300 Euro bei anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden." Für Urlauber unter 15 Jahren gilt einheitlich eine 150-Euro-Grenze. 

Prinzipiell sollte man für alle Einkäufe Rechnungen haben – sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt. Versucht man, etwas am Zoll vorbeizuschmuggeln und wird erwischt, wird eine Steuernachzahlung fällig. Zudem muss man mit hohen Geldstrafen rechnen.