Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Arbeitsvermittlern, Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transport­agenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten. (Anmerkung: allgemeiner Sammelwortlaut, kann auch mit dem Zusatz Künstleragentur, Begleitagentur, Modellagentur, Kinderbetreuungsagentur, Sportleragentur, Sponsoringagentur oder Nachhilfeagentur verwendet werden).