Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Arbeitsvermittlern, Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten. (Anmerkung: allgemeiner Sammelwortlaut, kann auch mit dem Zusatz Künstleragentur, Begleitagentur, Modellagentur, Kinderbetreuungsagentur, Sportleragentur, Sponsoringagentur oder Nachhilfeagentur verwendet werden).