"Wo keine Schilder und keine Bodenmarkierungen sind, da ist das Halten und Parken immer erlaubt." Wahr oder falsch?
Antwort: "In vielen Fällen sind Schilder oder Bodenmarkierungen nicht notwendig, um Parkverbote kenntlich zu machen", sagt der ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried und nennt als Beispiel das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr: "Wenn nicht pro Richtung mindestens ein Fahrstreifen frei bleibt, ist das Parken hier verboten." Ein anderes Beispiel seien Wohnstraßen und Begegnungszonen, in denen das Parken grundsätzlich verboten und nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt ist. "Immer wieder kommt es vor, dass derartige Verstöße jahrelang toleriert werden, ehe doch gestraft wird – und Gewohnheitsrecht kann hier auch durch permanentes Falschparken nicht geschaffen werden." In der Praxis ist das Parken in vielen Straßen generell verboten – auch ohne, dass es dafür eine gesonderte Beschilderung braucht.