Unsere Leserin wohnt in einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus und bemerkte vor ein paar Tagen, dass an der Wohnungstür eines Nachbarn ein Türspion mit einer Kamera montiert wurde. „Wir fühlen uns dadurch ständig beobachtet“, erzählt sie und möchte wissen, ob das überhaupt zulässig ist. Wir haben dazu den Grazer Rechtsanwalt Stefan Schoeller befragt. Seine Antwort ist eindeutig: „Das Einbauen eines Tonbildaufnahmegerätes in den Türspion ist in jedem Fall rechtswidrig, wenn es auf eine Gemeinschaftsfläche filmt.“ Selbst wenn das Gerät technisch nicht angeschlossen wäre, also nur durch die Linse der Eindruck einer Aufnahme erweckt werden soll, wäre, wie Schoeller betont, der damit verbundene sogenannte Überwachungsdruck verboten. Das Gefühl, überwacht zu werden, muss sich demnach kein Nachbar gefallen lassen.