Für den Sohn unserer Leserin beginnt heuer das verpflichtende Kindergartenjahr. "Er ist 5,5 Jahre alt und der Kindergarten befindet sich in unmittelbarer Nähe unseres Zuhauses in der Steiermark. Das heißt es liegen zwei Wiesen und ein Friedhof dazwischen. Straßen gibt es dabei keine zu überqueren", erzählt die Frau. Nun würde das Kind seinen Kindergartenweg sehr gerne alleine beschreiten, was für die Mutter in Ordnung wäre, da er generell "ein sehr selbstständiger Bursche"ist. "Die Kindergartenleiterin lässt das aber nicht zu und verlangt eine persönliche Abgabe des Kindes durch die Eltern, zusätzlich beruft sie sich mit dieser Vorgabe auf Information der Landesregierung", schildert die Leserin die Situation. Sie fragt sich: "Kann dies so stimmen? Darf mein Sohn aus rechtlicher Sicht tatsächlich diese autofreien 300  Meter Distanz nicht alleine laufen?"