Gewährleistungsrechte sind Konsumenten und Konsumentinnen oft ein Rätsel, auch und gerade wenn es um neue Smartphones geht, die nicht lange funktionieren. Bei der Arbeiterkammer sind heuer schon Hunderte Anfragen zu dem Thema eingelangt.

Grundsätzlich gilt: Bei einem neuen Smartphone haben Sie zwei Jahre lang Gewährleistung für Mängel, die beim Kauf vorhanden waren.  Aber nur in den ersten sechs Monaten profitieren Sie wirklich vom Gewährleistungsrecht. Wird das Handy in dieser Zeit unverschuldet defekt, gilt nämlich die Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Gegenteiliges müsste der Verkäufer beweisen.  Nach 6 Monaten lag die Beweislast bisher beim Käufer bzw. der Käuferin. Für Käufe ab 2022 verlängert sich die Frist auf 12 Monate. Grundsätzlich erschwert dieses Prinzip die Durchsetzung von Forderungen. Die AK-Experten raten also dringend: "Warten Sie nicht und lassen Sie sich nicht vertrösten, sondern reklamieren Sie den Mangel sofort und am besten nachweislich schriftlich!"

"In der Regel können Sie zunächst nur die Reparatur des Smartphones fordern", sagen die Konsumentenschützer. Ist das nicht möglich, müsse ein Austausch angeboten werden. Achtung: "Sie müssen nur einen Reparaturversuch dulden! Verkäufer erteilen oft die Falschinformation, dass drei Versuche zulässig wären." Tritt nach der ersten Reparatur derselbe Fehler weiterhin auf oder verweigert der Verkäufer die Reparatur, können Konsumentiinnen ihr Geld zurückverlangen.

Garantie ist etwas anderes

Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie freiwillig! Sie kann also auch inhaltlich frei gestaltet werden. Hier regeln die Garantiebedingungen des Herstellers, wann ein Gerät repariert, ausgetauscht oder der Kaufpreis erstattet wird. "Während Konsumenten und Konsumentinnen versuchen, beim Hersteller eine Reparatur des Handys ,auf Garantie' zu erhalten, vergehen oft schon die ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist", warnen die Konsumentenschützer. "Wer danach beim Verkäufer sein Gewährleistungsrecht ausüben versucht, wird oft auf die Beweislast verwiesen, was in der Praxis bedeutet, dass man chancenlos ist."