1. Welche Wegzeiten zwischen Wohnadresse und Arbeitsplatz sind Arbeitsuchenden aus Sicht des AMS zumutbar? Gibt es hier genaue Vorgaben?
ANTWORT: „Ja“, sagt dazu Herbert Buchgraber vom Arbeitsmarktservice Steiermark. Die zumutbare tägliche Wegzeit für den Hin- und Rückweg beträgt jedenfalls bei einer Vollzeitbeschäftigung zwei Stunden und bei einer Teilzeitbeschäftigung 1,5 Stunden. Eine geringfügige Überschreitung der Wegzeit ist als zulässig zu erachten.