Die Reiseversicherung schützt vor Kosten, die durch unerwartete Ereignisse während des Urlaubs – und auch schon davor durch die Stornierung der Reise – entstehen können. So unerwartet die Covid-19-Pandemie im Vorjahr auch über uns kam: Pandemien sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das war für viele eine böse Überraschung. Umso mehr stellt sich heuer die Frage: Zahlt sich eine Reiseversicherung für den Sommerurlaub aus?
Eines gleich vorweg: Die Regelungen der einzelnen Reiseversicherungen können sich ständig ändern, aufgrund der bevorstehenden Reisefreiheiten wird es diese Änderungen wohl auch geben. „Deshalb ist es sinnvoll, sich tagesaktuell auf der jeweiligen Webseite der Versicherungen zu informieren“, betont der Kärntner Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig. Generell ist im Zusammenhang mit einer Reiseversicherung jedenfalls immer zu klären, ob für das gewählte Reiseziel seitens des Außenministeriums ein Sicherheitshinweis oder eine Reisewarnung besteht. Das erfährt man am besten online unter www.bmeia.gv.at.
Reine Sicherheitshinweise des Außenministeriums bis zur Stufe 4 haben keine Auswirkung. Bei Stufe 5 und 6, also bei offiziellen Reisewarnungen, gilt aber der Pandemieausschluss.
Jesenitschnig: „Das kann zur Folge haben, dass im Zielland keine Deckung in der Krankenversicherung besteht, möglicherweise ist aber auch nur die Erkrankung durch Covid-19 ausgeschlossen, und andere Erkrankungen sind gedeckt. Es ist freilich möglich, auch Covid-19-Erkrankungen gegen Mehrprämie in die Versicherung einzuschließen.“
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Für die Stornoversicherung gilt prinzipiell, wie der Fachmann erläutert, dass der Reiserücktritt aufgrund einer Covid-19-Erkrankung versichert ist. Keine Versicherungsleistung dürfe man sich hingegen erwarten, wenn im Zielland die Fallzahlen steigen und aus dieser Sorge heraus – oder weil man Risikopatient ist – die Reise nicht angetreten wird. „Weiters kann die Versicherung leistungsfrei sein, wenn jemand aufgrund eines Verdachtsfalles unter Quarantäne gestellt wird und deshalb die Reise nicht antreten kann“, fügt der Experte hinzu.
Die Covid-19-Pandemie hat jedenfalls Auswirkungen auf die Reise-Storno- und auf die Reise-Krankenversicherung und hat dabei aus einem einfachen Versicherungsprodukt ein kompliziertes gemacht, wie Jesenitschnig betont. Versicherungen würden jetzt teilweise auch schon Schutz für Länder anbieten, die unter die Reisewarnstufe 5 und 6 fallen.
So zum Beispiel der Spezialversicherer Hansemerkur - um einen der Leitbetriebe in diesem Segment zu nennen. Jesenitschnig: „Hier gibt es aktuell einen Schutz in der Krankenversicherung für Länder mit den Reisewarnstufen 5 und 6.“ Zusätzlich greife bei diesem Anbieter die Storno- und Reiseabbruchversicherung (für Mehrkosten durch Rückflug bzw. Hotel), wenn entweder noch daheim oder am Urlaubsort eine Quarantäne angeordnet wird, oder wenn der Abflug wegen des Ergebnisses der Temperaturmessung am Flughafen nicht angetreten werden darf. Das gilt sowohl für den Hin-, als auch für den Rückflug.“
Die Europäische Reiseversicherung wiederum, um noch ein Beispiel zu nennen, deckt in der Krankenversicherung für Länder mit Reisewarnung alle Erkrankungen außer Covid-19. Jesenitschnig: „Die Reisestornoversicherung erbringt ihre Leistung hingegen, wenn man sich in Quarantäne begeben muss, weil ein Angehöriger im gemeinsamen Haushalt erkrankt ist. Nicht versichert ist das Risiko Quarantäne, wenn die Quarantäne auf einen Verdachtsfall außerhalb des gemeinsamen Haushaltes zurückzuführen ist.“