Reiseveranstalter sind optimistisch was den Sommerurlaub 2021 anlangt, die Buchungslage war schon zu Jahresbeginn nicht schlecht. Corona könnte den Urlaubshungrigen freilich auch in diesem Sommer ganz schnell einen Strich durch die Rechnung machen: Von einer hohen Durchimpfungsrate sind wie noch sehr weit entfernt, der elektronische Impfpass ist derweilen nur angedacht und für welche Ein- und Ausreisebestimmungen sich die Lieblingsurlaubsziele der Österreicher in eine paar Monaten entscheiden werden, lässt sich nicht voraussagen. Zum Thema Reisen stellen sich derzeit also Fragen über Fragen. Wir haben deshalb die Konsumentenschützerin Birgit Auner von der Arbeiterkammer Steiermark und Andrea Springer sowie Michael Schlögl als Vertreter der Kärntner und steirischen Reisebüros zu uns ins Studio geholt, um konkrete Leserfragen zu beantworten.

Ab wann kann ich in diesem Sommer nach Santorin fliegen?

Andrea Springer: Für Griechenland gilt derzeit Warnstufe vier. Ich gehe davon aus, dass ab Juni wieder Reisen nach Griechenland möglich sein werden. Aber auch hier sollte man genau schauen, wie lange man kostenlos stornieren kann.
Michael Schlögl: Wenn nichts Gravierendes passiert, wird man wohl im Mai buchen können.
Birgit Auner: Das kann man jetzt kaum abschätzen.

Welche besonderen Stornobedingungen bieten Reisebüros derzeit an? Und in welche Richtung geht die Beratung?

Andrea Springer: Viele Reiseveranstalter bieten derzeit sehr günstige Stornobedingungen an, bei denen man einen Monat oder 14 Tage vor dem Reiseantritt ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann. Bucht der Kunde das ganze Paket (Hotel und Flug, also eine Pauschalreise) bei einem Reisebüro, bekommt er natürlich das Geld rückerstattet. Wir erklären den Kunden den rechtlichen Unterschied, was es bedeutet, wenn man nur individuell einen Flug bucht oder eine ganze Pauschalreise - und ab wann Stornokosten anfallen würden.

Was passiert, wenn man jetzt eine Reise bucht und bis zum Antritt des Urlaubs ändern sich die Einreisebestimmungen und man muss als Österreicher in Quarantäne?

Andrea Springer: Wenn zu uns jemand ins Büro kommt, besprechen wir immer die aktuellen Einreisebestimmungen durch. Ein Beispiel: Wenn man als Österreicher nach Griechenland fährt, muss man aktuell in Quarantäne, aber bei der Rückreise nach Österreich aus Griechenland nicht. Das spricht man alles mit dem Kunden durch. Man bespricht aber auch, und das ist noch wichtiger, dass es von den Reiseveranstaltern aufgrund der unsicheren Situation angepasste Stornobedingungen gibt.

Kroatien ist eines der Lieblingsreiseziele der Österreicher: Soll man jetzt schon buchen?

Michael Schlögl: Fast alle Reiseveranstalter, die Kroatien anbieten, haben sehr kulante Stornobedingungen. Wenn das so ist, ist es kein Problem, jetzt schon zu buchen und dann abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt. Wichtig ist, dass man frühzeitig reagiert, wenn es zu einem Storno kommen könnte. Ein Vorteil, wenn man jetzt schon bucht, ist, dass man noch die Wahl unter Angeboten und den Hotels hat. Wenn es richtig losgeht, wird es mit dem Buchen knapp, denn die Leute sind sehr urlaubshungrig.

Birgit Auner: Alles, was weit in die Zukunft geplant ist, ist schwierig, weil es eben in der Zeit bis dahin so viele Unwägbarkeiten geben kann. Aber wenn man sich traut und die Stornobedingungen bei dem Angebot passen, kann man buchen. Bucht man kurzfristig, weil man die Situation zum geplanten Reiseantritt abwarten will, kann es sein, dass man keine große Auswahl mehr hat. Es hat alles Vor- und Nachteile. Wichtig ist immer vor dem Buchen: Unbedingt die Stornobedingungen beachten.

Ist es sinnvoll einen Urlaub von 24. Juni bis 27. Juni am Weissensee oder Millstätter See zu buchen?

Andrea Springer: Wenn ich eine Reise an den Weissensee buchen möchte, kann ich davon ausgehen, dass die Hotels im Juni wahrscheinlich offen haben. Wenn das Hotel doch nicht offen hat, löst sich der Vertrag auf. Wenn ich jetzt so einen Aufenthalt buche, habe ich kein großes Risiko. Vielleicht kann ich auch aushandeln, dass ich jetzt nicht anzahlen muss.

Birgit Auner: Das kann man durchaus wagen. Man sollte sich aber genau anschauen: Welche Stornobedingungen gibt es? Das sollte man ohnehin immer beachten, denn es kann ja immer sein, dass man aus persönlichen Gründen einen Urlaub stornieren will oder muss.

Wir haben letztes Jahr einen Gutschein als Ersatz für unsere ausgefallene Reise bekommen. Dieser muss schon heuer eingelöst werden. Ist das rechtens?

Andrea Springer: Da muss man wirklich nachschauen: Hat der Kunde storniert, obwohl die Reise hätte stattfinden können? Oder konnte die Reise nicht angetreten werden, weil sie abgesagt wurde? Im ersten Fall war der Gutschein eine Kulanz des Veranstalters. Dann sollte man das heuer auch aufbrauchen oder mit dem Berater über die Situation sprechen. Wenn die Reise nicht möglich war, ist der Gutschein länger gültig.

Birgit Auner: Uns haben mehrere solche Anfragen erreicht. Es gab viele solche Gutscheine im Vorjahr. Oft haben die Kunden freiwillig storniert. Dann ist es eben so, dass man die Gutscheinbedingungen akzeptiert hat. Auch da sollte man aber mit den Reiseveranstaltern sprechen – möglicherweise werden die Gutscheine verlängert, wenn die Situation heuer schwierig bleibt.

Was passiert in all den Fällen, in denen man eine Reise zu einer konkreten Veranstaltung gebucht hat und diese wird dann abgesagt? Kann man die Reise kostenlos stornieren?

Michael Schlögl: Wenn ich die Reise gebucht habe, um ein Konzert zu sehen, und das im Rahmen einer Pauschalreise als Paket gebucht habe, und es wird abgesagt, dann ist das ein Grund, die Reise kostenlos zu stornieren.

Birgit Auner: Wie sehen immer wieder, dass Konsumenten solche Reise eher getrennt buchen. Also zunächst den Flug und dann das Ticket für das Konzert. Wird das Konzert dann abgesagt, hat man immer noch einen aufrechten Vertrag mit der Airline über den Flug. Kann der Flug durchgeführt werden, steht mir kein kostenloses Storno zu. Hat man zum Konzert eine Pauschalreise mit Ticket, Hotel und Flug gebucht und wird das Konzert abgesagt, ist es ein wichtiger Bestandteil der Reise und es fällt keine Stornogebühr an.

Kann es passieren, dass ich nach dem Urlaub nicht mehr in Österreich einreisen kann, weil sich in der Zwischenzeit die Bestimmungen geändert haben?

Birgit Auner: Aus der Erfahrung des letzten Jahres kann es sein, dass man in Quarantäne oder einen Coronatest absolvieren muss. Damit muss man derzeit einfach rechnen. Davon abgesehen: Ins Heimatland darf man immer einreisen.

Wir haben im Vorjahr eine Reise gebucht, die dann nicht durchgeführt wurde. Dafür ist uns ein Gutschein ausgestellt worden. Heuer wollten wir ihn einlösen, aber die Reise ist teurer und wir müssten aufzahlen. Ist das rechtens?

Birgit Auner: Es kommt darauf an, warum man im Vorjahr den Gutschein angenommen hat. Konnte die Reise tatsächlich nicht stattfinden oder habe ich freiwillig auf 2021 umgebucht?  Wenn man von sich aus storniert hat, die Reise also eigentlich hätte stattfinden können, und man einen Gutschein angenommen hat, dann kann es sein, dass die Reise 2021 mehr kostet. Ein Reisepreis ist kein fixer Preis, der kann sich innerhalb von Minuten ändern. Deshalb kann es sein, dass die Reise heuer einfach mehr kostet.

Was kann man sich von einer Reise- oder Stornoversicherung im Fall einer Pandemie wirklich erwarten?

Andrea Springer: Die Versicherungen haben sich inzwischen auf die Pandemie eingestellt. Aber wenn man jetzt auf die Malediven fliegt, ein Land mit Reisewarnung der Stufe 6, die deckt die Versicherung zwar ab, wenn ich mir dort ein Bein breche, aber nicht die Folgekosten, wenn ich mich dort mit Corona anstecke. Viele Dinge sind in die Versicherungen jetzt schon eingeschlossen, aber man muss sich wirklich auskennen, was dann im Endeffekt abgedeckt ist.

Was passiert, wenn man jetzt eine Reise bucht und bis zum Antritt des Urlaubs ändern sich die Einreisebestimmungen und man muss als Österreicher in Quarantäne?

Andrea Springer: Wenn zu uns jemand ins Büro kommt, besprechen wir immer die aktuellen Einreisebestimmungen durch. Ein Beispiel: Wenn man als Österreicher nach Griechenland fährt, muss man aktuell in Quarantäne, aber bei der Rückreise nach Österreich aus Griechenland nicht. Das spricht man alles mit dem Kunden durch. Man bespricht aber auch, und das ist noch wichtiger, dass es von den Reiseveranstaltern aufgrund der unsicheren Situation angepasste Stornobedingungen gibt.