
Die Schwester unserer Leserin muss in ein Pflegeheim übersiedeln. Das macht eine Auflösung des Mietvertrages notwendig. Eine Räumung ihrer Wohnung und eine ordnungsgemäße Übergabe der Immobilie samt nötigen Instandsetzungsarbeiten ist der Betroffenen selbst allerdings nicht möglich und sie kann auch niemanden dafür bezahlen. Jetzt fragt sich unsere Leserin: "Wie weit sind nun mein Bruder und ich als nächste Verwandte rechtlich verpflichtet, die Räumung der Wohnung vorzunehmen bzw. anfallende Kosten zu decken?"
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