Grundsätzlich muss man wissen: Beim Auto braucht es zumindest eine Teilkaskoversicherung, um gegen Hagelschäden versichert zu sein. Bei Häusern kommt hingegen die Sturmversicherung als fixer Baustein jeder Eigenheimversicherung zum Zug, wenn Sturm, Hagel, Erdrutsch oder Felssturz Schäden an einem versicherten Objekt verursachen. Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Bereichen: Die Kaskoversicherung ist immer eine Zeitwertversicherung. Soll heißen: Die Versicherungsleistung sinkt mit dem Alter des Fahrzeuges. Bei Häusern hingegen ist der Neubauwert versichert – wenn der Vertrag richtig gemacht wurde und keine Unterversicherung besteht.

Pflicht der Schadensminderung

Zu den allgemeinen, versicherungsrechtlichen Bestimmungen gehört allerdings immer die Pflicht zur Schadensminderung. Etliche Versicherungen bieten ihren Kunden mittlerweile eine Unwetterwarnung per SMS oder E-Mail an. "Die Kunden können sich dadurch auf das nahende Unwetter vorbereiten und zum Beispiel mit dem Auto in die Garage fahren, Terrassenmöbel sichern oder die Fenster schließen", erklärt man die Grundidee.

Das führt allerdings zur Frage: Wie weit geht die Pflicht zur Schadensminderung? Darf man sein Auto beispielsweise trotz Unwetterwarnung aus der Garage fahren, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren? Der Kärntner Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig sagt dazu: "Grundsätzlich muss niemand, der in sein Auto steigt, daran denken, dass es hageln könnte. Er muss weder eine entsprechende Schutzdecke mit sich führen, noch muss er bei Hagel sofort einen Unterstand für sein Auto suchen – schön, wenn es einen gibt, es muss aber nicht sein."

Im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung sind außerdem Schäden durch Naturgewalten wie Blitzschlag (z. B. zerstörte Elektronik), Hochwasser und Überschwemmung (wenn stehende oder fließende Gewässer übergehen) und Sturm (etwa wenn das Fahrzeug an die Leitschienen gedrückt wird) versichert.

"Den Begriff Unwetter gibt es im Versicherungsrecht nicht", klärt Jesenitschnig auf. Und was ein Sturm ist, definieren Versicherer allein durch die Windgeschwindigkeit: Bei Windgeschwindigkeiten über 60 km/h (gemessen von der Zamg) handelt es sich um einen Sturm.
Zu Hagelschäden an Gebäuden sagt Jesenitschnig: "Man sollte darauf achten, dass auch optische Schäden mit einer ausreichenden Summe versichert sind, also Schäden, bei denen ein Dach nur unansehnlich wird, aber noch funktioniert."

Katastrophendeckung ist ein Extrapaket

Nicht versichert sind im Rahmen der normalen Sturmversicherung bzw. Eigenheimversicherung Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser und Muren (die öfter auftreten als die sehr wohl versicherten Erdrutsche). "Für diese Gefahren muss eine gesonderte Katastrophendeckung mit dem Versicherer vereinbart werden, die allerdings nur eingeschränkte Versicherungssummen enthält, oftmals weniger als 10.000 Euro pro Schadensereignis", klärt Jesenitschnig auf.