In vielen Betrieben ist nach dem Lockdown wieder beruflicher Alltag eingekehrt - oder er hat nie aufgehört. In Österreich sind allerdings immer wieder Corona-Hotspots und -Cluster zu vermelden. Dienstnehmer, denen eine Reise gerade in ein solches Gebiet innerhalb von Österreich angeordnet wird, stellen sich deshalb immer wieder besorgt die Frage: "Muss ich so eine Reise wirklich antreten?"

Nachweisbares Risiko

Wir haben beim Arbeitsrechtsexperten Werner Anzenberger von der Arbeiterkammer Steiermark nachgefragt. Er sagt: "Solange es in einem Ort weder Betriebsschließungen, geschweige denn eine Schließung des ganzen Ortes gibt, muss der Dienstnehmer eine Reise dorthin wohl absolvieren." Grundsätzlich muss eine Weisung zum Antritt einer Dienstreise auch während einer allfälligen Pandemie oder Epidemie befolgt werden. "Es sei denn, es kommen zusätzliche Umstände hinzu, die diese Reise unzumutbar machen. Das wäre etwa der Fall, wenn der Dienstnehmer einer Risikogruppe angehört", erklärt Anzenberger.