"Bei Gehaltseinbußen bzw. in einer wirtschaftlich prekären Lage sehen sich viele Unterhaltspflichtige – meist sind es die Väter – nicht mehr in der Lage, den vollen Unterhalt für ihre Kinder zu zahlen", erklärt die Anwältin und Scheidungsrecht-Expertin Susanna Perl-Lippitsch. Wer sich die Unterhaltshöhe nicht mehr leisten kann, müsse sie allerdings gerichtlich neu festsetzen lassen. Dass viele Betroffene, den Fehler machen, den Betrag eigenmächtig herabzusetzen, weiß auch die Anwältin und Spezialistin für Familienrecht, Katharina Braun.