Artikel versenden
Gesetzlicher Mietzinsaufschub: Wer jetzt wirklich davon profitiert
Die Stundungsmöglichkeit für pandemiebedingte Mietzinsrückstände aus dem Frühjahr wird über dem Dezember hinaus bis März 2021 verlängert. Was es mit dieser Regelung auf sich hat und was sich für Mieter heuer wirklich verändert hat.