"Immer wieder wenden sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die Arbeiterkammern, die trotz Kurzarbeit weiterhin voll arbeiten müssen", kennt der Arbeitsrecht-Experte Werner Anzenberger von der Arbeiterkammer Steiermark das Problem, das einige unserer Leser beschäftigt. Er sagt in aller Deutlichkeit: "Ernst zu nehmen ist, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber falsche Arbeitszeitaufzeichnungen führen. Es liegt aber kein Betrug vor, wenn jemand zur Kurzarbeit angemeldet wurde und vorerst trotzdem weiter voll gearbeitet wird. Es gibt nämlich einen dreimonatigen Durchrechnungszeitraum. Erst am Ende des Durchrechnungszeitraumes muss die Rechnung stimmen." Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehe im Vordergrund, dass sämtliche geleisteten Stunden richtig abgerechnet werden.