Die Kreuzfahrt war als Geschenk zum runden Geburtstag ihres Bruders gedacht und wurde mehr als rechtzeitig geplant. Bereits im Dezember 2018 suchte unsere Leserin mit ihrem Mann ein Reisebüro in Oberösterreich auf, um die Traumreise für sich, ihren Partner, den Bruder und die Schwägerin zu buchen. „Ursprünglich wollten wir die Reise schon im Oktober 2019 antreten, dachten uns aber, es ist ja für uns egal, nehmen wir lieber den Mai 2020, dann bekommen wir noch den Frühbucherbonus, den man uns in Aussicht gestellt hat“, erzählt sie, unter welchen Voraussetzungen die Buchung im Dezember 2018 zustande kam. Im vergangenen Oktober kam dann aber die herbe Enttäuschung: „Wir haben im Dezember 2018 bei unserer Buchung pro Person um 100 mehr gezahlt, als die Reise laut Katalog 2020/21 kostet“, ist sie entsetzt und fragt sich: „Wo liegt nun der Vorteil für Frühbucher, was habe ich falsch gemacht?“

Nach monatelangem Hin und Her zwischen Reisebüro, Kreuzfahrtunternehmen und Kundin, kam zum Abschluss folgendes Statement vom Kreuzfahrtanbieter:„Der Reisevertrag kommt auf Grundlage der zum Buchungszeitpunkt gültigen Preise und Bedingungen zustande. Eine nachträgliche Anpassung oder Teilerstattung des Reisepreises ist nicht möglich. Im Zeitalter der Frühbucher-Ermäßigungen, Last-Minute-Angebote, Internet-Auftritte und Fernseh-Offerten lässt es sich einfach nicht vermeiden, dass für ähnliche oder identische Reisen ganz unterschiedliche Preise gezahlt werden müssen. Gerade im Falle einer sehr frühzeitigen Buchung hat man natürlich auch den Vorteil, dass man sich aus der kompletten Produktpalette die Leistung auswählen kann, die man tatsächlich wünscht. Bei kurzfristigeren Reisen sind dann nur noch Restkontingente verfügbar. Selbstverständlich ist es unerfreulich, wenn man genau die Reise, die man wünscht, tatsächlich zu einem späteren Buchungszeitpunkt etwas günstiger hätte erhalten können. Dies lässt sich aber einfach nicht ausschließen. Einen finanziellen Ausgleich können wir Ihnen deshalb hier nicht anbieten, hoffen aber natürlich, dass Sie den Aufenthalt an Bord insgesamt dennoch genießen können.“

Auf die "Best-Preis-Garantie" kommt es an

Wir haben bei den Experten der Arbeiterkammer nachgefragt, ob man sich damit als Kunde wirklich abfinden muss. Ulrike Weiß, die den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich leitet, hat leider keine guten Nachrichten für unsere Leserin: „Beim beschriebenen Frühbucher-Bonus handelte es sich um einen Nachlass auf den Normalpreis zum Zeitpunkt der Buchung. Der Vorteil des frühen Buchens liegt darin, noch die volle Auswahl zu haben. Der Vorteil kurzentschlossener Bucher kann im günstigen Preis liegen.“ Ihr Tipp, um zu verhindern, dass eine Reise oder auch ein Produkt später günstiger zu erhalten ist, ist die Vereinbarung einer „Best-Preis-Garantie“ mit dem Anbieter. „Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen dazu bereit ist. Bei manchen Angeboten von Waren und Dienstleistungen wird dies von den Unternehmen aktiv angeboten und auch für die Werbung genutzt“, sagt Weiß. Als Konsumentenschutz der AK Oberösterreich rate man generell dazu, Preise ausgiebig zu vergleichen. „Was als Schnäppchen angepriesen wird, muss nicht wirklich günstig sein!“

Wo bleibt die Kundenbindung?

Was unsere Leserin unabhängig vom Preisnachteil ärgert: „Weder das Reisebüro noch der Kreuzfahrtanbieter haben versucht, uns zumindest mit einer kleinen Geste, die beide Unternehmen nicht einmal etwas hätte kosten müssen, entgegenzukommen. Service und Kundenbindung sind da gar kein Thema mehr.“