"Ich wohne in einem Gebäude mit Hausverwaltung, der Winterdienst funktioniert leider überhaupt nicht. Was kann ich als einzelner Eigentümer da tun?“, schreibt uns ein Leser in seiner Not.

Wir haben dazu Gerhard Schnögl vom Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund befragt. Der Jurist antwortet: „In der Regel wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verwalter bestellt, der diese dann auch vertritt und üblicherweise ein Drittunternehmen mit der Wahrnehmung des Winterdienstes beauftragt.“ Eine solche Beauftragung entbinde die Eigentümergemeinschaft bzw. den Verwalter dann aber nicht davon, regelmäßig zu kontrollieren, ob der Winterdienst tatsächlich funktioniert. Schnögls Rat: „Wird der Winterdienst mangelhaft durchgeführt, sollten die Wohnungseigentümer dies schriftlich bei der Hausverwaltung melden. Reagiert der Hausverwalter nicht und kommt es zu einem Schadensfall, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Regressanspruch gegen den untätigen Hausverwalter.

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