Bei Rutschgefahr: Diese Streumittel sind "richtig"
Streusalz und Splitt sind die Klassiker im Kampf gegen glatte Gehsteige. Sie sind aber nicht immer erlaubt und außerdem ökologisch bedenklich. Was beim "Winterdienst" zu berücksichtigen ist.
Paragraf 93, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass Grundstückseigentümer dafür zu sorgen haben, dass Gehsteige und -wege, die sich entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von höchstens drei Metern befinden, zwischen 6 und 22 Uhr frei von Schnee und Eis sind. Bei Rutschgefahr sind geeignete Streumittel aufzubringen. So weit so klar. Bei der Frage, was nun ein geeignetes Streumittel ist, gehen die Meinungen allerdings weit auseinander.
Unterschiede zwischen den Gemeinden
De facto gibt es in den Gemeinden ganz unterschiedliche „Streumittelverordnungen“. In Graz etwa sind seit Februar 2005 zur Bekämpfung von Eis- und Schneeglätte nur mehr abriebfester Basaltsplitt mit einer Körnung von 2 bis 8 Millimeter und Auftaumittel mit weniger als 1 Prozent Natriumchlorid erlaubt. Alle anderen Mittel, also auch Schlacke und Asche, sind definitiv verboten.
Ausnahmen gibt es freilich auch: Autobahnen sowie Straßen und Gehsteige mit besonderer Gefährdung und extreme Witterungsverhältnisse (dazu gibt es dann entsprechende Verlautbarungen über die Medien).
De facto werden in Österreich pro Saison im Durchschnitt mehr als 200.000 Tonnen Streusalz eingesetzt, wobei auf höherrangigen Straßen (z.B. Autobahnen) doppelt soviel wie auf Bundesstraßen gestreut wird. „Die im Winterdienst ausgebrachten Streumittel zeigen freilich viele unerwünschte Nebenwirkungen“, warnen die Experten von der Umweltberatung Österreich und meinen damit eine Beeinträchtigung der Böden, Schädigung von Pflanzen, Belastung der Gewässer und des Trinkwassers, Entzündungen von Haustierpfoten, Staubbelastung der Luft und verstärkte Korrosion von Betonbauteilen, Stahlträgern und Kfz-Karosserien. So sei beispielsweise ungefähr die Hälfte der Korrosionsschäden an Kraftfahrzeugen auf Streumittel zurückzuführen.
Fazit: „Streumittel sollten also nur zu den Zeitpunkten und an den Stellen, wo sie tatsächlich nötig sind, und in den geringst möglichen Mengen eingesetzt werden.“
Die richtige Vorsorge
Der erste und wichtigste Schritt vor dem Einsatz irgendwelcher Mittel ist die mechanische Schneeräumung. „Sie sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Je weniger der Schnee durch Befahren oder Begehen verdichtet wird, umso leichter und restloser lässt er sich entfernen. Was wiederum den Einsatz an Streu- und Auftaumittel reduziert“, heißt es bei der Umweltberatung. „Durch die rechtzeitige mechanische Schneeräumung wird oftmals ein ausreichendes Ergebnis erzielt, und die nachfolgende Streuung – sofern noch erforderlich - deutlich reduziert.“
Die klassischen Streumittel Splitt und Streusalz sind für Endverbraucher sehr leicht erhältlich – zum Teil auch in Supermärkten. Weiters bieten regionale Baumärkte, Eisenwaren-, Gartenfachgeschäfte und Lagerhäuser neben Salz und Splitt auch andere Auftaumittel an.
Die Warnung der Umweltberatung: „Leider ist mangels Deklaration der Inhaltsstoffe auf den meisten Verpackungen nicht ersichtlich um welchen alternativen Stoff im Gegensatz zu Salz – also Natriumchlorid, Calciumchlorid und Ähnliches - es sich handelt. Viele der Produkte mit Aufschriften wie ,schont Hundepfoten', ,schädigt keine Bäume oder Pflanzen' oder ,salzfrei', enthalten Stickstoff in Form von Ammoniumsulfat oder Harnstoff. Sie sind somit nicht empfehlenswert.“
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Daniela Bachal,Ombudsfrau
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