Soziale Netzwerke seien "kein geeigneter Ort, um sich das Herz über die Arbeit auszuschütten", so AK-Expertin Irene Holzbauer am Freitag in einer Aussendung. Wer über Vorgesetzte oder Kollegen lästert, riskiere schlimmstenfalls eine Klage wegen Ehrenverletzung und Rufschädigung samt Schadenersatzforderungen. Auch Betriebsgeheimnisse dürfen nicht via Facebook ausgeplaudert werden.
Offen ist indes laut AK, ob Unternehmen ihre Mitarbeiter zwingen können, mit Namen und Foto im Facebook-Firmenprofil aufzutreten. "Wenn dies bei der Begründung des Dienstverhältnisses vereinbart wurde oder zu den Arbeitsaufgaben auch Repräsentation zählt und ein Medienauftritt schlüssig dazu gehört, kann ein Auftritt in den neuen Medien schwer abgelehnt werden", so Holzbauer. Gerichtsentscheidungen dazu seien aber noch rar.