Viele Frauen sind im Alter arm, vor allem, wenn Sie ohne Partner leben. "Die durchschnittliche Alterspension beträgt bei Männern  1678 Euro, bei Frauen 1052 Euro. Frauen haben damit im Schnitt eine um 37 Prozent niedrigere Alterspension", hat Bernadette Pöcheim, die die Abteilung für Frauen und Gleichbehandlung in der Arbeiterkammer Steiermark leitet, knapp vor dem Muttertag schlechte Nachrichten für Frauen. Dabei sollten die Zahlen für Frauen eigentlich keine Überraschung sein.

"Auf Ihrem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen aller Versicherungszeiten erfasst, die Sie erwerben. Das Konto startet, wenn Sie das erste Mal bei der Pensionsversicherung versichert sind. Die aktuelle Höhe Ihres Kontostandes können Sie jederzeit abrufen bzw. einsehen. Das heißt: Sie können jederzeit auf einen Blick sehen, wie es um Ihre Pension steht", sagt Pöcheim.

Wie sich die Pension berechnet

Pöcheim nennt ein konkretes Beispiel: "Nehmen wir an, Sie verdienen im Jahr 2020 exakt  2000 Euro brutto monatlich und bekommen Ihr Gehalt 14 Mal im Jahr ausbezahlt. In diesem Fall werden 14 Mal 35,60 Euro auf Ihr Pensionskonto gutgeschrieben." Wer insgesamt 45 Jahre mit einem monatlichen Bruttoverdienst von 2000 Euro gearbeitet hat und in Alterspension geht, bekomme eine monatliche Bruttopension von 1602 Euro.  "Wenn Sie jedoch nur 1000 Euro brutto monatlich verdient haben, so erhalten Sie nur  801 Euro an Pension. Halber Lohn bedeutet folglich auch halbe Pension. Ein Teilzeitlohn ergibt folglich eine Teilzeitpension."

Kindererziehungszeiten

Grundsätzlich gilt: Die ersten vier Jahre nach Geburt eines Kindes werden in der Pensionsversicherung mit einem monatlichen Wert von 1922 Euro gerechnet. "Mit Geburt eines weiteren Kindes beginnen die Kindererziehungszeiten neu zu laufen. Arbeiten Sie während der Kindererziehungszeiten bereits wieder, wird dieses Einkommen der Beitragsgrundlage hinzugerechnet und wirkt sich so positiv auf die Pensionshöhe aus", erklärt die AK-Expertin.

Pensionssplitting

Nehmen wir an, Ihr Partner ist erwerbstätig und Ihnen obliegt die Betreuung der gemeinsamen Kinder: "Dann können Sie ein freiwilliges Pensionssplitting für die ersten 7 Lebensjahre Ihres Kindes vereinbaren", betont Pöcheim. Der Vorteil für Frauen: "Sie erhalten eine Gutschrift von Ihrem Partner, die Ihre Pension erhöht. Diese Gutschrift wird Ihren Kindererziehungszeiten und Ihrer allfälligen Erwerbstätigkeit hinzugerechnet."
Was man dabei wissen sollte:

  1. Sie können maximal 50 Prozent der Pensionsgutschrift des anderen Elternteils übernehmen.
  2. Ihr Pensionskonto darf durch diese Gutschrift die Jahreshöchstleistungsgrundlage nicht überschreiten.
  3. Bitte beachten Sie, dass Sie das Pensionssplitting bis zu vollendeten 10. Lebensjahr Ihres Kindes bei Ihrer Pensionsversicherung beantragen müssen!